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   BVerwG, 23.04.2020 - 2 C 3.19   

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https://dejure.org/2020,15856
BVerwG, 23.04.2020 - 2 C 3.19 (https://dejure.org/2020,15856)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 2 C 3.19 (https://dejure.org/2020,15856)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 2 C 3.19 (https://dejure.org/2020,15856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Wegfall des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung wegen Disziplinarmaßnahme

  • doev.de PDF

    Wegfall des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung wegen Disziplinarmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG, BE § 75a; GG Art. 103 Abs. 3 ; VwGO § 134
    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung und Aushändigung einer Dankurkunde bei anhängigem Disziplinarverfahren; Wegfall des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung wegen Disziplinarverfahrens aufgrund nicht genehmigter Nebentätigkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung wegen Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 936
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 C 3.19
    Art. 103 Abs. 3 GG steht schon nicht der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlichen Verurteilung entgegen; diese Norm ist im Verhältnis von Kriminal- und Disziplinarmaßnahme nicht anwendbar (vgl. schon BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391 und vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 2 C 3.19
    Art. 103 Abs. 3 GG steht schon nicht der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlichen Verurteilung entgegen; diese Norm ist im Verhältnis von Kriminal- und Disziplinarmaßnahme nicht anwendbar (vgl. schon BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391 und vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auch angesichts der im rechtswissenschaftlichen Schrifttum davon teilweise abweichenden Einschätzung zum Verhältnis von Straf- und Disziplinarrecht (Brüning, Das Verhältnis des Strafrechts zum Disziplinarrecht, 2017, S. 565, 569 und 578) sieht der Senat keinen Anlass, von seinem Rechtsstandpunkt abzuweichen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 C 3.19 - NVwZ-RR 2020, 936 Rn. 21 und Beschluss vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 27 sowie).
  • VG München, 01.08.2023 - M 13L DA 22.4948

    (Landes) Disziplinarrecht, Antrag auf Aussetzung einer vorläufigen

    (1) Bei einem beamteten Lehrer führt der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3/19- juris Rn. 31).

    Der konkreten im Wege der Strafzumessung ausgesprochenen Strafe kommt aufgrund der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht keine die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung zu (BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3/19 - juris Rn. 34 ff.).

    Zum einen handelt es sich hierbei um eine (nunmehr) gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3/19- juris Rn. 13).

  • BVerwG, 30.03.2022 - 2 B 46.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

    Art. 103 Abs. 3 GG ist im Verhältnis von Kriminalstrafe und Disziplinarmaßnahme nicht anwendbar (vgl. schon BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391 und vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ; BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 C 3.19 - Buchholz 237.2 § 75a BlnLBG Nr. 1 Rn. 21).
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